€ 0,36 KM-Geld + 2 Cent Überzahlung

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  • #62333
    Anonymous
    Teilnehmer

    Am 28.10.2005 ist uns der neue KM-Satz beschert worden.
    Nun ziehen viele Kollektivverträge erst mit 1.1.2006 nach. Manche Dienstnehmer werden, obwohl ohne Anspruch seit der Oktoberabrechnung mit dem neuen KM-Satz abgerechnet.
    D.h. für drei Monatsabrechnungen (Okt, Nov, Dez) wird das kollektivvertragliche Kilometergeld zuzüglich einer freiwilligen steuerfreien Überzahlung von € 0,02 = € 0,38 abgerechnet.
    Auch wenn die Überzahlung steuerfrei ist, sehe ich die Gefahr des Gewohnheitsrecht ab einer dreimaligen Zahlung. Somit müßte ab Jänner € 0,38 frei UND € 0,02 pflichtig abgerechnet werden.
    Ich glaube kaum, dass ein Dienstneher deswegen zum ASG geht, aber liebe Forumleser was meint Ihr dazu?
    Martin

    #66196
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Martin!

    Steile Frage – aber ich kann mir fast nicht vorstellen, dass das zum ‚Gewohnheitsrecht‘ (das m.E. schon ab der 2. vorbehaltlosen Zahlung wirksam ist) wird, nachdem es sich hierbei um einen Aufwandsersatz und nicht um Entgelt handelt (aber man weiß ja nie, was dann rauskommt).

    LG (und Zeit zum Computer abschalten) Roland

    #66197
    Anonymous
    Teilnehmer

    Lieber Martin,

    Die zusätzliche Bezahlung der O,O2 Cent ist nichts anderes als eine Vorwegnahme der künftigen KV-Aufwertung. Die Gefahr eines daraus resultierenden gewohnheitsrechtlichen
    Anspruchs ist demnach nicht gegeben.

    Liebe Grüße
    W.Ortner

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