Dienstreise KV Maler

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    Beiträge
  • #63525
    Renate
    Teilnehmer

    Folgendes Problem:

    Ich habe einen Malerbetrieb abzurechnen, bei dem schon immer an die
    Dienstnehmer für Baustellen, welche mehr als 30 km von der Arbeitsstätte entfernt sind pro Tag € 7,– bzw. € 21,– wenn auch die
    Nächtigung auswärts erfolgt, bezahlt wurden – obwohl der KV etwas
    anderes sagt. (Wurde irgendwann betriebsintern vereinbart.)
    Der KV sagt: Reisekostenentschädigung ist nur dann fällig, wenn es keine
    tägliche Rückkehr gibt. Und die Höhe differiert auch.
    Diese Beträge wurden immer abgabenfrei behandelt, war wahrscheinlich
    bis jetzt auch nicht richtig – oder?
    Aber wie ist das ab 1.1.2008 abzurechnen? Kann mir wer weiterhelfen?

    #68849
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Renate!

    Vermutlich war das bisher wirklich falsch (habe leider den KV nicht).
    Aber so wie du es beschreibst, sind diese Dienstreisen keine kv-lichen Dienstreisen, weil ohne Übernachtung.
    Somit Beurteilung der Reisekostenersätze nur nach der Legaldefinition!
    Daran ändert sich im Prinzip im Jahr 2008 auch nichts, d.h. Steuer- und SV-Freiheit nur an den ersten 5/15 Tagen (oder 6 Monaten bei > 120 km) gemäß § 26 Ziffer 4.
    § 3/(1) Z. 16b gilt nur für Dienstreisen auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift.

    Hoffe, damit schon ein bisschen weitergeholfen zu haben.

    LG

    #68850
    Renate
    Teilnehmer

    Danke Roland!

    Du hast mich in meiner Meinung bestätigt.

    #68852
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Renate!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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