Dienstreise bei Handelsarbeitern

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahren von ulrike.
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    Beiträge
  • #62599
    magj86
    Teilnehmer

    Ein Dienstgeber möchte den Handelsarbeitern ein Taggeld in Höhe von 26,40 (der KV sieht 14,40 vor) pro Tag bezahlen. Laut KV-Handel ist dies nur dann steuer- und sv-frei möglich, wenn es dazu eine Betriebsvereinbarung gibt. Ohne Betriebsvereinbarung kann ein höheres Taggeld nur im Rahmen der Legaldefinition ausbezahlt werden. In diesem Unternehmen gibt es keinen Betriebsrat. Kann trotzdem eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden, die ein Taggeld in Höhe von 26,40 vorsieht? Was ist noch zu berücksichtigen, damit den Dienstnehmern ein Taggeld von 26,40 lst-frei und sv-frei ausbezahlt werden kann?

    #66689
    ulrike
    Mitglied

    Ohne Betriebsrat kann keine Betriebsvereinbarung sondern nur Einzelvereinbarungen abgeschlossen werden.
    Da kannst du zwar höhre Diätensätze als der KV vorgibt vereinbaren aber die Überzahlung sind laut den steuerlichen Richtlinien also Mittelpunkt der Tätigkeit etc. für die ersten 5 Tage frei etc. zu beurteilen.
    Somit wirst du wahrscheinlich die Überzahlung sv- und steuerpflichtig rechnen müssen.

    L.G.

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