Dienstleistungsscheck

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  • #62454
    Anonymous
    Teilnehmer

    Liebe Forumgemeinde!

    Der Dienstleistungsscheck wird uns Personalverrechner wenig betreffen, nur wenn ein Klient uns fragt, sollten wir umfassend Auskunft geben können.
    Habe ein wenig recherchiert und folgende Fragen konnte mir die GKK, BMF und Gemeinde noch nicht klar beantworten.

    1.Unter welchen Kriterien entsteht ein Kettendienstvertrag mit allen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen? (Krankenentgeld, MV-Pflicht, Urlaub, etc.)

    2.Welche Ansprüche hat der Dienstnehmer im Krankenstand, Mutterschutz und nach Arbeitsunfall?

    3.L 16 Zeitraum von – bis:
    Ich sehe den ersten Tag der Beschäftigung bis zum Monatsletzten, da ja eine UEL mit ausbezahlt wird. Inwiefern kollidiert obige Betrachtungsweise mit Zeiten von Arbeitslosengeldbezug u.ä. Bezügen wenn das Jahreseinkommen hochgerechnet wird?

    4.Berücksichtigung von Pendlerpauschale, Alleinverdiener -erzieherabsetzbetrag,
    Lst-Freibetrag, wohl auch erst bei Veranlagung.

    5.Wie werden die Bezüge steuerlich aufgeteilt?
    DLSG § 2 (3) Wie weis das Finanzamt wie viel an Sonderzahlungen bezahlt werden?
    Antwort: Art. 4, Änderung des EStG § 69 (7), …ein Siebentel ist als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 auszuweisen.
    DIES widerspricht den drei Sonderzahlungen lt. Hausgehilfengesetz und
    DLSG § 2 (3)

    Wie werden SFN und SEG Zulagen behandelt?
    (Wahrscheinlich überhaupt nicht!)

    6.Ausstellung von Dienstzettel – Dienstvertrag?
    Auf jeden Fall empfehlenswert um die Zugehörigkeit des Dienstverhältnis zum
    DLSG zu dokumentieren. Der DN könnte sonst behaupten seine Tätigkeiten fallen nicht unter das DLSG und er wäre voll versichert, bzw. der KV-Stundenlohn wäre ein höherer.

    7.Pfändung:
    Wie wird der Gläubiger befriedigt? Wer erstellt die Drittschuldnererklärung?
    Besonders wichtig bei mehrfacher Beschäftigung über dem Pfändungsminimum.

    8.Kommunalsteuer-Erklärung?
    Es müsste eine Zusammenrechnung erfolgen, wenn der Dienstgeber einen Vollzeit Dienstnehmer und (aushilfsweise) DLS-Dienstnehmer beschäftigt.

    9.Dienstgeberabgabe-Erklärung für Wien
    Wenn ein DLS Dienstnehmer über 10 Stunden in einer Woche kommt, wäre er DGA- pflichtig. Nach Auskunft vom Magistrat ist eine Prüfung eher nicht zu erwarten.

    10.Ist ein Lohnkonto vom DLS-Dienstgeber, bzw. von der GKK zu führen?.
    Bei Fällen wie Punkt 7., 8., und 9. denke ich vom DLS-Dienstgeber.

    11. Kontrolle der Geringfügigkeitsgrenze in Verhältnis zu den Arbeitstagen

    Im Jänner soll ein Infoblatt (von der GKK?) zum DLS geben.
    Sobald ich Antworten habe, stelle ich sie ins Forum.
    LG
    Martin

    #66426
    Anonymous
    Teilnehmer

    Herzlichen Dank im Namen der Forumsgemeinde für die Auflistung der Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem DLS.
    Wir sind auf weitere Infos „gespannt“ !

    Liebe Grüße
    pvred

    #74541

    Ja, genau.

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