"Betriebsurlaub" auch dann, wenn Betrieb nicht geschlossen?

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    pillgab
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    Hallo

    Der AG möchte in zukünftigen Dienstverträgen festhalten, dass zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsurlaub genommen werden muss. Konkret soll der Passus wie folgt lauten:

    „Der/die Angestellte nimmt zur Kenntnis, dass ein Betriebsurlaub zwischen Weihnachten und 6. Jänner eines jeden Jahres im Ausmaß von maximal 2 Wochen stattfindet und erklärt sich damit einverstanden, den entsprechenden Teil seines/ihres Gebührenurlaubes jeweils während dieser Zeit zu konsumieren.“

    Nun gibt es aber in unserem Unternehmen Abteilungen, die in dieser Zeit nicht geschlossen sind (zB. Verkaufslokale, etc.). Ist die Formulierung „Betriebsurlaub“ somit rechtens? Oder gibt eben diese nicht zutreffende Bezeichnung den AN trotz unterschriebenen Dienstvertrages die Möglichkeit, diesen Urlaub zu verweigern (aus persönlichen oder arbeitstechnischen Gründen), weil das Unternehmen eben während dieser Zeit nicht geschlossen ist?

    Vielen Dank im Voraus.
    Gabi

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