Hallo liebes Forum!
Ich habe eine Frage zu Aussendienstmitarbeitern im KV Handel-Angestellte.
Ein Dienstnehmer wohnt in NÖ, die Betriebsstätte seines Dienstgebers befindet sich in Wien, er macht täglich Dienstreisen in NÖ, Wien und in das Burgenland.
Diese Dienstreisen tritt er von zu Hause aus an, ca. 14-tägig kommt er dabei auch in die Niederlassung in Wien.
Können für Dienstreisen in Wien, wo ja auch die Betriebsstätte seines Dienstgebers ist, steuerfreie Taggelder berechnet werden?
Es gibt keine zusätzliche Betriebsvereinbarung zu Dienstreisen.
Vielen Dank!
Martina