Berechnung Ausfallsentgelt / Schnittberechnung

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  • #66145
    xega
    Teilnehmer

    Unsere Software für das Lohnprogramm wird aktuell umgestellt und wir sind nun beim Thema Ausfallsentgelt auf nachfolgende Frage gestoßen:

    Das Ausfallsentgelt für geleistete Überstunden für die Nichtleistungszeiten  wurde bisher auf Basis der geleisteten Jahresarbeitsstunden (ohne Nichtleistungszeiten) berechnet.

    Nun hat man uns aufmerksam gemacht, dass für die korrekte Ermittlung des Ausfallsentgeltes noch eine weitere Berechnung – „Schnitt vom Schnitt“   – notwendig ist.

    Ist das korrekt bzw. wo finden wir dafür noch entsprechende Informationen / gesetzliche Grundlagen?

    Vielen Dank!

    #74405
    Martin
    Teilnehmer

    Ja, Schnitt vom Schnitt ist zu berechnen.

    Z.B. Jeden Tag eine Überstunde. – Schnitt für 1 Tag = eine Überstunde

    Dann ein Monat durchgehend Urlaub = Schnitt für 1 Tage eine Überstunden.

    Danach ein Monat Krank: Hier darf der Dienstnehmer durch vorherige Nichtleistungszeiten nicht schlechter gestellt werden.

     

    Die echten Streber berechnen den Schnitt mit einer Formel: Anzahl der durchschnittlichen Überstunden mal aktuellen Satz.

    So wird auf KV- und Gehaltserhöhungen berücksichtigt.

    Schnitt frei (§68/1+2) und Schnitt pflichtig nicht vergessen.

    Provisionen laut General-KV mit 12 Monatsschnitt.

    LG und viel Spass beim Programmieren

    Martin

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