Austritt Lehrling

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    Karin S.
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    Wir haben ein Problem mit einem Lehrling, er ist nicht mehr zur Arbeit erschienen und war auch telefonisch nicht erreichbar. Auch die Eltern waren nicht erreichbar. Nach einem eingeschriebenen Brief unsererseits kam ein einzeiliges Mail mit „ich kündige“. Daraufhin haben wir ihn darauf aufmerksam gemacht, dass man ein Lehrverhältnis nicht so einfach kündigen kann und ihm eine einvernehmliche Lösung angeboten, wenn er zur AK oder zum Arbeits- u. Sozialgericht geht, um sich belehren zu lassen. Dann ist wieder eine Woche ohne Reaktion vergangen, gestern kam dann die Bestätigung der Belehrung bei der AK.
    Jetzt meine Frage, wenn wir mit morgigem Datum eine einvernehmliche Lösung machen, hat er Anspruch auf Entgelt für die Zeit, in der er nicht zur Arbeit erschienen ist? Ich würde ihn abmelden mit Ende Beschäftigung 17.12. und Ende Entgelt 30.11. (der letzte Arbeitstag). Ist das so korrekt oder müssen wir ihm das Entgelt bis 17.12. weiter bezahlen (der Urlaub ist auch schon zur Gänze verbraucht)?

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