Hallo liebes Forum!
Bei uns im Unternehmen sind Auslandsdienstreisen eher selten, daher bin ich da nicht wirklich sattelfest.
In letzter Zeit hab ich mich intensiver mit dem Thema beschäftigt.
In der Fachliteratur wird folgendes Beispiel angeführt.
Beginn DR: Montag 16 Uhr
Grenzübertritt: Montag 18 Uhr
Grenzübertritt bei Rückreise: Dienstag 18 Uhr
Ende der DR: Dienstag 20 Uhr
Lösung:
Abrechnung nach der Kalendertags-Regelung:
Für die Auslandsreisezeit stehen 18/12 der vollen Tagesgebühr des entsprechenden Auslandsreisesatzes zu. Es kann kein steuer- und sv-beitragsfreies Inlandstagesgeld zur Auszahlung gelangen.
Nun zu meiner Frage:
Warum kommt kein Inlandstagesgeld zu Auszahlung? Wie gesagt, erfolgt die Berrechnung nach der Kalendertags-Regelung.
Wäre sehr froh wenn mir das jemand erklären könnte.
Vielen Dank
Michaell