ATZ Tod DN in der "Arbeitszeit" bei Blockvereinb.

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    ckSabine
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    Liebes Forum-Team!

    DN in Altersteilzeit Blockvereinbarung 1.11.2008 – 31.10.2014.
    1.11.2008 – 30.04.2012 38,5 Wochenstunden.
    Freizeitphase 1.5.2012 – 31.10.2014.
    DN war in Krankenstand hat noch 100 % Krankenentgelt erhalten und ist jetzt leider am 14.06.2011 verstorben in der „Arbeitsphase“.
    Im ATZ-Vertrag steht: Wir das DV vor dem 1.5.2012 beendet, so tritt diese Vereinbarung rückwrikend außer Kraft. Der fehelende Betrag auf die Bezüge bei Vollbeschäftigung für den Zeitraum 1.11.2008 bis 30.4.2011 wird nachgezahlt.
    Weiters steht in der Betriebsvereinbrung, dass der Sterbemonat und noch 2 volle Monate weiterbezahlt wird.

    Meine Fragen: Müssen die Gutstunden ab dem 1.11.2008 ausbezahlt werden? Sind die Gutstunden alles über die 19,25 h pro Woche? Sterbegeld das für die nächsten 2,5 Monate und die UE wird vom Gehalt vor der ATZ genommen oder vom verminderten ATZ-Gehalt.

    Danke für die schnelle Hilfe.
    Liebe Grüße und schönen Tag

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