Arbeitszeitverschiebung Bau-KV

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    rolutz
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    Normalarbeitszeit 39 Std/Woche
    Arb.Beginn: 13:30 bis 22:00 ( =inkl.1/2 Std.Pause)

    Ist es richtig: die 2 Std von 20- 22 Uhr fallen nicht unter §68/2 (da keine Ü-Std) :Die sind wegen Verschiebung der Arbeitszeit lohnsteuerfrei, oder???

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