Abgrenzung DR – Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte

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    Anonymous
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    Bitte, wer ist so nett und kann mir weiterhelfen.
    Ich lerne gerade über Dienstreisen und habe ein Problem.

    Im Buch v. Ortner 2005 ab Seite 408 im Kapitel 22.3.4.1 werden „Reisek. nach der Legaldefinition“ behandelt. Speziell das in diesem Kapitel beschriebene Thema „Abgrenzung Dienstreisen / Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte“ bereitet mir Probleme. Gilt das in diesem Kapitel geschriebene nur für DR nach der Legaldefinition? Im Folgekapitel 22.3.4.2 „Reisevergütung gem. lohngestaltender Vorschrift“ steht zu diesem Thema nichts mehr.

    z.B:
    1.) Ein Ang. wird auf Dauer (länger als einen vollen Kalendermonat) in den Betrieb eines Kunden entsendet. Nach Legaldef. = Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte. Nach lohngest. Vorschrift?

    2.) eine gleichbleibende Arbeitsstätte (ständiger Dienstort) auf Grund der Art der Beschäftigung liegt nicht vor (AN, die am Firmensitz niemals tätig werden). Gem. Legaldef. bestehen ab 6. Tag Fahrten zw. Wohnung u. Arbeitsstätte. Nach lohngest. Vorschrift?

    3.) DR ist weiter als 120 km vom Wohnort entfernt. Nur Fahrtkosten für die erste Hinfahrt, für dienstl. Fahrten zwischendurch und die letzte Rückfahrt sind für km-Geld nicht steuerbar gem. der Legaldef. Alle anderen nicht dienstl. angeordneten Rückfahrten sind Familienheimfahrten – (Verkehrsabsetzbetrag). Nach lohngest. Vorschrift?

    Es wird hier auch „doppelte Haushaltsführung“ i.V.m. Werbungskosten erwähnt. Ich finde nirgends etwas darüber. Wo kann ich etwas darüber lesen?

    Vielen Dank im Voraus für jene, die mir helfen wollen.
    Liebe Grüße, Karl.

    #66190
    Anonymous
    Teilnehmer

    Lieber Herr Karl,

    Frage 1. und 2:
    Ihr Problem ist das der LStR. Diese erklären im Punkt „Reisevergütungen nach der Legaldefinition“ (Buchkapitel 22.3.4.1.) nicht nur wie lange zeitlich gesehen eine Dienstreise dauern darf damit das Km-Geld bzw. die Fahrtkostenvergütungen nicht steuerbar sein dürfen, sondern behandeln in diesem Teil auch die „Abgrenzung Dienstreise : Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“.

    Die LStR gehen auf das letztgenannte Problem im Punkt „Reisevergütungen auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift“ (Buchkapitel 22.3.4.2.) nicht ein, obwohl ein Arbeitnehmer bei dem die Dienstreise eine solche ist, natürlich auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte haben kann! Deshalb gelten alle Beispiele der LStR über die erklärt wird, wann eine Fahrt „Wohnung – Arbeitstätte“ vorliegt, auch für diesen Arbeitnehmer.

    Zu Ihrer 3.Frage:
    Fahrten zum Wochenende sind jedenfalls private Fahrten. Ein ev. dafür gewährte Fahrtkostenvergütung (bzw.Km-Geld) ist abgabenpflichtig zu behandeln.

    Zu Ihrer Nachfrage:
    Erläuterungen zur „Doppelten Haushaltsführung“ finden Sie in den LStR ab Rz 341 (unter der HP des BMF abrufbar).
    Der Intention des Buches wegen sind wir darauf nicht eingegangen!

    Liebe Grüße
    Wilfried Ortner

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