Re:Urlaubsanspruch

#66928
Martin
Teilnehmer

Hallo Bibs!

Also Urlaubsanspruch ist gegeben in der Höhe von 5 Wochen.
Nur; sie wird den Urlaub wohl nicht 5 Wochen in einem nehmen.
Und da fängt Dein Problem an:
Wie lange, bzw. wie viel zahlen? Nimm das Monatsentgelt durch 4,33 und vereinbare jeweils immer eine Woche Urlaub.
Sollte es auch einen Urlaubsschnitt geben, paß auf die monatliche Geringfügigkeitsgrenze auf damit Du mit der SV (Anspruchsprinzip) keine Probleme bekommst.

Schönen Sonntag (hoffentlich ohne Regen)

Martin