Geringfügige und Urlaub

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    Beiträge
  • #62685
    seymoore
    Mitglied

    Habe eine gerinfgügig Beschäftigte die „keine Arbeitszeit“ hat. Sie ist in Karenz und arbeitet unterschiedlich lang. Muss ich wenn Sie in Urlaub geht Ihr für die Zeit des Urlaubs weiterbezahlen? Wenn ja, wie wird dies berechnet?

    #66928
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Bibs!

    Also Urlaubsanspruch ist gegeben in der Höhe von 5 Wochen.
    Nur; sie wird den Urlaub wohl nicht 5 Wochen in einem nehmen.
    Und da fängt Dein Problem an:
    Wie lange, bzw. wie viel zahlen? Nimm das Monatsentgelt durch 4,33 und vereinbare jeweils immer eine Woche Urlaub.
    Sollte es auch einen Urlaubsschnitt geben, paß auf die monatliche Geringfügigkeitsgrenze auf damit Du mit der SV (Anspruchsprinzip) keine Probleme bekommst.

    Schönen Sonntag (hoffentlich ohne Regen)

    Martin

    #66930
    seymoore
    Mitglied

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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