Re:Urlaubsablöse

#68109
Roland
Teilnehmer

Hallo lohn1!

Habe dazu in der ASoK etwas Interessantes gefunden:

Quelle: ASoK 6/2006, 232

• SV-rechtliche Behandlung einer Urlaubsablöse (§ 49 ASVG)

ARD 5677/8/2006, Artikel von Bettina Sabara.

Trotz arbeitsrechtlichen Urlaubsablöseverbots sind bei aufrechtem Dienstverhältnis ausbezahlte Urlaubsablösen sozialversicherungsrechtlich als laufendes Entgelt gem. § 49 ASVG beitragspflichtig. Wegen der einmaligen bzw. unregelmäßigen Auszahlung wird die Urlaubsablöse als Einmalprämie (laufender Beitrag, nicht Sonderzahlung) behandelt.

Anmerkung: In der Praxis kommt es vereinzelt vor, dass Beitragsprüfer eine Urlaubsablöse auf mehrere Monate verteilen (entsprechend der Regelung bei der Urlaubsersatzleistung nach Ende des Dienstverhältnisses). Abgesehen davon, dass für diese Vorgangsweise keine Rechtsgrundlage ersichtlich ist, wird dies seit vielen Jahren in den Arbeitsbehelfen der Gebietskrankenkassen auch anders dargestellt; vgl. z. B. OÖ GKK, Arbeitsbehelf 2006, Punkt 44: „Die während der Dienstverhältnisse für einen nicht verbrauchten Urlaub bezahlten Urlaubsablösen sind gemäß § 7 UrlG grundsätzlich rechtsunwirksam. Wird eine Urlaubsablöse dennoch ausbezahlt, so ist sie dem laufenden Entgelt (allgemeine Beitragsgrundlage) des Beitragszeitraumes hinzuzurechnen, in dem die Auszahlung erfolgt und somit bis zur Höchstbeitragsgrundlage beitragspflichtig.“

Liebe Grüße und noch schönen Abend