Urlaubsablöse

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  • #63188
    lohn1
    Teilnehmer

    Ein DN erhält eine Urlaubsablöse, da der DN mit Ulraubsablöse über die Höchstbeitragsgrundlage kommt, habe ich von der Urlaubsablöse einen Teil im 02/07 aufgerollt u. einen Teil normal mit 03/07 abgerechnet.

    Ist das rechtlich so in Ordnung?

    Danke!

    #68109
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo lohn1!

    Habe dazu in der ASoK etwas Interessantes gefunden:

    Quelle: ASoK 6/2006, 232

    • SV-rechtliche Behandlung einer Urlaubsablöse (§ 49 ASVG)

    ARD 5677/8/2006, Artikel von Bettina Sabara.

    Trotz arbeitsrechtlichen Urlaubsablöseverbots sind bei aufrechtem Dienstverhältnis ausbezahlte Urlaubsablösen sozialversicherungsrechtlich als laufendes Entgelt gem. § 49 ASVG beitragspflichtig. Wegen der einmaligen bzw. unregelmäßigen Auszahlung wird die Urlaubsablöse als Einmalprämie (laufender Beitrag, nicht Sonderzahlung) behandelt.

    Anmerkung: In der Praxis kommt es vereinzelt vor, dass Beitragsprüfer eine Urlaubsablöse auf mehrere Monate verteilen (entsprechend der Regelung bei der Urlaubsersatzleistung nach Ende des Dienstverhältnisses). Abgesehen davon, dass für diese Vorgangsweise keine Rechtsgrundlage ersichtlich ist, wird dies seit vielen Jahren in den Arbeitsbehelfen der Gebietskrankenkassen auch anders dargestellt; vgl. z. B. OÖ GKK, Arbeitsbehelf 2006, Punkt 44: „Die während der Dienstverhältnisse für einen nicht verbrauchten Urlaub bezahlten Urlaubsablösen sind gemäß § 7 UrlG grundsätzlich rechtsunwirksam. Wird eine Urlaubsablöse dennoch ausbezahlt, so ist sie dem laufenden Entgelt (allgemeine Beitragsgrundlage) des Beitragszeitraumes hinzuzurechnen, in dem die Auszahlung erfolgt und somit bis zur Höchstbeitragsgrundlage beitragspflichtig.“

    Liebe Grüße und noch schönen Abend

    #68111
    lohn1
    Teilnehmer

    Danke Roland für die schnelle Hilfe!

    D.h. definitiv falsch war meine Aufteilung nicht, oder?

    #68112
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo lohn1!

    Nein, sicher nicht. Dem Prüfer wird’s sogar gefallen (dem DG + DN eher weniger).
    Daher würde ich es auch anders machen. Einfach als „Einmalprämie“ im Monat der Auszahlung.

    LG

    #68115
    lohn1
    Teilnehmer

    Danke Roland…. ja da ist mir dann ein Fehler unterlaufen……..

    DG+DN merkt das glaub ich nicht….

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