Re:Rollung

#67973
Roland
Teilnehmer

Servus Kücken!

Wenn du den „großen“ Ortner (Stand 1.1.2006) hast:
Siehe Seite 192: „Die Aufrollung und Neuberechnung der LSt kann im laufenden Kalenderjahr, unter Miteinbeziehung des Dezemberbezugs bis zum entsprechenden Lohnsteuerfälligkeitstag (15.1. des Folgejahrs) erfolgen.“

Natürlich ist es auch noch später möglich, in ein altes Jahr (SV!) zu rollen (Nachzahlungen für abgelaufene KJ).

Schöne Grüße