Re:Reisekosten – Chemische Industrie

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#68960
Roland
Teilnehmer

Hallo asdf!

Das ist wirklich eine „Zwölferfrage“.
Ich habe dir unten einen Satz aus der Reisekostennovelle (von den Voraussetzungen für eine Begünstigung gem. § 3(/1) Z 16b) hineinkopiert:

„Die Tagesgelder werden auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift bzw. einer entsprechenden Verpflichtung des Arbeitgebers ausgezahlt.“

Nachdem deine Reisenden nicht komplett aus den Bestimmungen über die Dienstreise herausfallen, sehe ich schon eine Chance, dass man steuerlich begünstigt abrechnen kann.
Allerdings empfehle ich dir auf alle Fälle eine schriftliche Anfrage an die Finanz gem. § 90 EStG!

Wenn du das machst, wäre ich dir sehr dankbar, das Ergebnis hier ins Forum hineinzustellen, denn das interessiert mich (und sicher auch die anderen Teilnehmer im Forum) sehr!

LG