Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Zuverdienstgrenze Kinderbetreuungsgeld › Re:Re: Zuverdienstgrenze Kinderbetreuungsgeld
20. Oktober 2013 um 22:11 Uhr
#73683
Roland
Teilnehmer
Hallo biggi,
ja, Pendlerpauschale = Werbungskosten (und die vermindern ja bekanntlich die EINKÜNFTE der Mitarbeiterin – und genau um diese Einkünfte geht es ja bei der Zuverdienstgrenze).
LG