Re:Re: Unterhaltspfändung

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#69407
baumi
Teilnehmer

hi ulli,

wenn der dienstgeber wirklich nur die bereits gerichtlich eingeforderte unterhaltspfändung hat und sonst keine unterhaltspflichtigen personen, dann ist die tabelle 2 a m (fürs monatl.) zu verwenden mit 0 Unterhaltspflicht.

lgr
baumi