Re:Re: Überstunden – rückwirkend

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#71842
Gaby
Teilnehmer

ja so wurde es gemacht – am Zeitkonto wurde es gehandhabt, als hätten wir Gleitzeit. Bezüglich dieser Stunden des ausgetretenen Mitarbeiters hab ich mittlerweile Klarheit.
Ich habe gehofft, da er mit seinem Austritt im April die von ihm als Zeitausgleich konsumierten Stunden (also Minusstunden) mit Zuschlag haben will, dass ich ihm diese im April zusätzlich auszahlen kann. Ich hab keine Ahnung wie ich ihm jeden Zuschlag für jede Minusstunde in den letzten 1,5 Jahren, rückwirkend aufrollen soll – da werd ich ja alt. Gibt es keine Möglichkeit ihm bei Austritt seinen nachgeforderten Zuschlag auf einmal auszuzahlen?

Und zu frage 2: stimmt meine Interpretation mit der maximalen Überstundenanzahl? Ich soll ihr alles was an Überstunden angefallen sein darf, auszahlen. Muss ich auch für diese Mitarbeiterin (Zahnarzt KV) jede Überstunde die angefallen ist in jeden Anfallsmonat rückrollen?

Dank Dir – ich hoffe, du kennst dich aus