Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Tod eines Dienstnehmers › Re:Re: Tod eines Dienstnehmers
15. November 2013 um 7:56 Uhr
#73717
Teilnehmer
Hallo Mathias,
für mich ist das ein Sonstiger Bezug, der aus Anlass der Beendigung des DV (wegen Tod AN) gewährt wird – somit ist mE § 67 Abs. 6 anwendbar.
Ich würde mir das jedoch mit einer schriftlichen Anfrage gem. § 90 EStG beim Betriebsstätten-FA absichern lassen.
LG