Re:Re: Tod eines Dienstnehmers

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#73717
Roland
Teilnehmer

Hallo Mathias,

für mich ist das ein Sonstiger Bezug, der aus Anlass der Beendigung des DV (wegen Tod AN) gewährt wird – somit ist mE § 67 Abs. 6 anwendbar.

Ich würde mir das jedoch mit einer schriftlichen Anfrage gem. § 90 EStG beim Betriebsstätten-FA absichern lassen.

LG