Re:Re: SZ bei Austritt

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#72101
SchwarzSab
Mitglied

Hallo Gaby,

wenn du keinen KV hast und im Dienstvertrag nichts betreffend Sonderzahlung vereinbart wurde gibt es da mal keine Probleme.

Die restlichen Mitarbeiter haben ansonst gleichbleibende Bezüge soweit ich es jetzt verstanden habe, d.h. bzgl. Sonderzahlungsbemessungsgrundlage hast du auch keine betriebliche Übung, das diese immer in der Höhe des Auszahlungsmonats gebührt.

Würde daher bei diesem Mitarbeiter einen Jahresdurchschnitt rechnen.
D.h. Gehalt 1-3 Aufsummieren
zzgl. Gehalt 4-11 aufsummieren


Summe / 11 Monate = Durchschnittlicher Gehalt und diesen dann aliquotieren / 365 Tage * 334 Tg = aliquotes Urlaubs und aliquotes Weihnachtsgeld.

lg sabine