Re:Re: Sonderzahlung

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#71688
Roland
Teilnehmer

Hallo!

Da das Jahressechstel unter 2.100,– Euro liegt, entfällt die Besteuerung der Sonderzahlung zur Gänze (richtig: Freigrenzenbestimmung)!

Den Rest habe ich jetzt nicht nachgerechnet.

LG