Sonderzahlung

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  • #64783
    fotoshopgirl
    Teilnehmer

    Arbeiter mit 40Std; Std-Lohn: 10,20
    für jede ArbsStd erhält er eine Erschwerniszulage : 0,34.-
    Urlaubsgeld: lt.KV: 4,33 Wochenlohn+Zulagen. UG mit Juni
    Eintritt mit 19.4.2010
    Gehälter: April: 843,20 ( 10 Arbeitsstunden:relevant für Erschw.Zulage nehme ich an)
    Mai: 1770,72.- (Std: 21)
    Juni: 1855,04 (Std: 22)

    Meine Lösung:
    1855,04 (Juni) + 1768 (urlaubsgeld) plus 18,08 (Erschw.zulage)= 3641,02
    Jahressechstel: 4468,76:6×2=1489,58
    Und: 1489,58 – 620 = 869,59.- (davon die 6% = 52,18) -> hier habe ich die SV weggelassen, weil wir ja unter der Freigrenze sind, stimmt das?)

    Ist mein Ansatz hier richtig?

    #71688
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Da das Jahressechstel unter 2.100,– Euro liegt, entfällt die Besteuerung der Sonderzahlung zur Gänze (richtig: Freigrenzenbestimmung)!

    Den Rest habe ich jetzt nicht nachgerechnet.

    LG

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