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12. Februar 2015 um 10:30 Uhr
#74023
Roland
Teilnehmer
Hallo Elisabeth,
die Frage ist zwar schon älter, aber trotzdem eine Antwort:
Es gibt keine NAZ am Samstag im Unternehmen, somit stellen auch die „Mehrstunden“ der Teilzeitkraft absolut eine Überstunde dar (50% Zuschlag).
Und vollkommen richtig: Es darf keiner (weder der Vollzeit- noch der Teilzeitmitarbeiter) schlechter gestellt werden.
LG