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17. April 2013 um 18:41 Uhr
#73596
Martin
Teilnehmer
Zur Diskussion wäre noch die Abgabenrechtliche Behandlung beim Dienstnehmer:
Werden monatlich die Strafen bezahlt? Lst + SV lfd. Ist dies ein derart montlicher Vorteis aus dem Dienstverhältnis der vielleicht mit dem Ausfallsprinzip (Durchschnitt) bei Urlaub, krank… berücksichtigt werden muss? In die Abfertigung?
Einmalig = Sonstiger Bezug
8)
lg
Martin