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7. September 2008 um 0:28 Uhr
#69577
Teilnehmer
Hallo Sandra!
Grundsätzlich sind Sachbezüge steuerbar als Eigenverbrauch im Sinne des UStG.
Bei KFZ, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist aber der Eigenverbrauch (= Sachbezug des DN) nicht umsatzsteuerbar.
Daher (wahrscheinlich) in deinem Fall keine USt, außer es handelt sich um ein vorsteuerabzugsberechtigtes KFZ.
LG