Re:Re: Rollung lfd.Bezüge

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#66178
Anonymous
Teilnehmer

Hallo Herr Karl,

eine Aufrollung ist freiwillig, Sie sind dazu nicht verpflichtet. Ihr Dienstnehmer kann den AVAB ja auch bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

mfG

Susanne