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27. Dezember 2005 um 13:01 Uhr
#66318
Anonymous
Teilnehmer
lt. KV:
Bei Arbeiten außerhalb des ständigen Arbeitsplatzes in einem Umkreis von 10 km erhält Arbeitnehmer eine Zulage von 10%.
Für Arbeiten außerhalb der 10-km-zone erhält arbeitnehmer zulage von 35% auf seinen stundenlohn.
dienstreise hat am montag um 8 Uhr begonnen und am freitag um 17 Uhr geendet.