Re:Re: personen mit besonderer behandlung

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#72340
Mathias
Teilnehmer

Hallo Claudia,

der gewerberechtliche Geschäftsführer ist normalerweise ein ganz normaler ASVG-pflichtiger Dienstnehmer, d.h. mit KU und IE. Wenn er allerdings gleichzeitig auch handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH ist, fällt die KU natürlich weg und überhaupt muß man wegen der ASVG-Pflicht dann schauen, ob und wenn ja wie hoch er an der GmbH beteiligt ist. Nur in wenigen Ausnahmefällen fällt bei einem ASVG-pflichtigen GmbH-Geschäftsführer der IE weg (Beteiligung bis 25 % mit Sperrminorität).

Im Vorschreibeverfahren muß der BV-Beitrag bei jeder Änderung gemeldet werden (auch bei einer Änderung auf 0 EUR) und wird dann monatlich so lange vorgeschrieben, bis eine neue Meldung erfolgt.

LG
Mathias