Re:Re: Nachträgliche Vertragsänderung Dienstvertrag

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#71109
Roland
Teilnehmer

Servus Fuzzi!

Grundsätzlich muss man sagen, dass ein Ausbildungskostenrückersatz am besten für jede einzelne Ausbildung vereinbart werden sollte. Vorab aber auch schon im DV vereinbart wird.
Somit kannst du ihn auch nicht verhindern, wenn du einmal einen Kurs besuchen willst und der DG diesen Punkt in die Vereinbarung hineinnimmt.

LG