Re:Re: Mehrstundensatz

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#71943
Roland
Teilnehmer

Hallo Dani!

Der KV Friseurgewerbe ArbeiterInnen (im § 14) regelt dezidiert, dass die SZ nach den Regeln des Urlaubsentgelts zu berechnen sind, somit sind sowohl die Überzahlung als auch die Tätigkeitszulage einzubeziehen – hoffe jetzt aber, dass ich den richtigen KV erwischt habe.

Bemerkung: Wenns‘ der KV Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure ist, dann gilt das Gleiche (geregelt im § 13 des KV’s).

LG