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18. März 2009 um 16:31 Uhr
#70330
pv123
Teilnehmer
hallo konni,
soweit ich weiß, gibt es während der bildungskarenz keinen besonderen kündigungsschutz. dh du musst nur die gesetzliche kündigungsfrist einhalten (je nach dem wie lange die mitarbeiterin schon im betrieb ist). vorsicht ist nur geboten, wenn die kündigung nach einer motivkündigung aussehen könnte (wird aber wohl nicht der fall sein).
lg pv123