Kündigung während Bildungskarenz

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahren von pv123.
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  • #64198
    Conny
    Teilnehmer

    Hallo!
    Wir haben eine Mitarbeiterin, die bis 31.5.2009 in Bildungskarenz ist – und die nun gekündigt werden soll.

    Nach Rückfrage bei der WKO bekam ich als Antwort, dass ich schon mit 31.3.2009 kündigen kann – damit sie mit 31.5.2009 ihren letzten Arbeitstag hätte und sie somit nicht mehr zu arbeiten beginnen müsse. Stimmt das?

    Ich dachte immer, ich müsse eine 4 Wochen Stillschweigefrist einhalten und darf dann die Kündigung aussprechen…
    Bitte um Hilfe.
    Danke!
    lg Konni

    #70330
    pv123
    Teilnehmer

    hallo konni,

    soweit ich weiß, gibt es während der bildungskarenz keinen besonderen kündigungsschutz. dh du musst nur die gesetzliche kündigungsfrist einhalten (je nach dem wie lange die mitarbeiterin schon im betrieb ist). vorsicht ist nur geboten, wenn die kündigung nach einer motivkündigung aussehen könnte (wird aber wohl nicht der fall sein).

    lg pv123

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