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16. April 2008 um 17:26 Uhr
#69174
Martin
Teilnehmer
Servus!
du schreibst: freiwillige Teilnahme in der Freizeit. Das schließt einen Betriebsausflug aus.
Weiter ist Fußball ein Wettkampfsport.
Daher fällt er nicht unter die Kategorie Arbeitsunfall. (Außnahme bei Berufssportlern)