Re:Re: Krankenstand Arbeiter – Anspruch

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#72709
Roland
Teilnehmer

Hallo Biggi!

Tja, da ist das Problem jenes, dass ihr die Krankenstände mit Arbeitstagen berechnet, der VwGH aber einmal entschieden hat, dass die Krankenstände in Kalendertagen zu verwalten sind.
Daher endet der 100%ige KE-Anspruch am Sonntag, 24.4.
D.h. von 25.4. bis 26.4. würde nach dieser Anspruchsverwaltung der DN nur ein 50%iges Krankenentgelt erhalten, somit müsste die GKK für diese 2 Tage das halbe Krankengeld bezahlen.

LG