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4. August 2015 um 17:31 Uhr
#74124
Martin
Teilnehmer
M.E. ist dies eine Arbeitsverweigerung, die in Entlassung enden kann.
Achte, ob nicht ein versteckter Teilzeitanspruch besteht, oder anderes (Sozialwidrigkeit, Motiv…) eingewendet werden kann.