Re:Re: Karenz/Schutzfrist

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#70341
Roland
Teilnehmer

Hallo Helli!

Die Zeit vom 15.3. bis 31.3. würde wohl als schlüssig vereinbarter unbezahlter Urlaub gewertet werden.
Somit bleibt das Dienstverhältnis auch in dieser Zeit aufrecht.
Ab 1.4. befindet sie sich dann (zumindest schlüssig) in Elternteilzeit und hat selbstverständlich Anspruch auf ihren Arbeitsplatz nach der Karenz für das 2. Kind.

LG