Re:Re: „Jobticket“

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#72558
Roland
Teilnehmer

Hallo Susanne!

Naja.
Bei dieser Konstellation (mit dem Spitzensteuersatz) fährt er mit der alten Regelung (allerdings nur scheinbar) besser.
(Noch dazu erhöht dann der Fahrtkostenersatz auch noch das Jahressechstel und wir können mehr Sonstige Bezüge begünstigt versteuern, hihi….).

ABER (Killerphrase): Er müsste sich dann um die 4,– das Jobticket kaufen können, damit’s wieder gleich ist …

Dies alles natürlich unter der Voraussetzung, dass der DN die „Öffis“ tatsächlich benutzt, ansonsten würde ich natürlich bei der „alten“ Regelung bleiben.

Eine weitere Voraussetzung für die Neuregelung ist, dass dem Grunde nach ein Anspruch auf eine PP besteht.

LG