Re:Re: Jahressechstelberechnung

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#66391
Anonymous
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Hallo Bibi!

Ich habe mich auch schon öfters damit beschäftigt und für mich folgendes herausgefunden:

Es können bereits erhaltene Sonderzahlungen, für die das Jahressechstel berechnet wurde, im NACHHINEIN nicht aufgerollt werden.

ZB:
März kleine Prämie: J/6
Juni Urlaubszuschuß: im J/6
Okt. Weihnachtsrem.: ein Teil über dem J/6
DN macht im Nov. und Dez. reichlich ÜST
erhält nochmals Prämie:
Dann kann es uU sein, dass wieder ein Teil dieser Prämie ins J/6 fällt:

Das J/6 für die Weihnachtsremunaration darf nicht neu berechnet werden das J/6 für die Prämie sehr wohl.

LG Elisabeth