Jahressechstelberechnung

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  • #62441
    Anonymous
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    Laut Buch Personalverrechnung in der Praxis S. 472 heisst es, dass das EStG keine Aufrollung bzw. keine Neuberechnung des Jahressechstels kennt.

    Beim Beispiel 77 S. 471, wird soweit ich es verstanden habe, das Jahressechstel doch aufgerollt und die bei der UB einbehaltene Lohnsteuer bedingt durch die Aufrollung gutgeschrieben. So steht es auch auf der S. 475.

    Können Sie mir bitte die genaue Vorgehensweise erklären?

    #66390
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Bibi!

    Grundsätzlich ist das J/6 bei jedem Sonstigen Bezug neu zu ermitteln.

    Gemeint ist (auf Seite 472), dass wenn schon ein Mal ein höheres Jahressechstel (z.B. beim Urlaubsgeld) im Laufe des Jahres zur Anwendung gekommen ist als dann später z.B. bei der WR, es zu keiner ‚Aufrollung des J/6‘ kommt.

    Schau dir bitte diesbezüglich das Bsp. 85 (S. 488/489) genau an. Da kannst du ersehen, dass bei der regelm. Erfolgsprämie im Dezember als Begünstigungsausmaß eigentlich ein Minusbetrag rauskäme. Dadurch, dass aber das J/6 nicht gerollt wird, ist das Begünstigungsausmaß 0 (d.h. es wird alles zum lfd. Bezug dazugerechnet). Es wird nicht nachträglich weniger mit 6% und mehr nach Tarif versteuert.

    Davon zu unterscheiden ist die Aufrollung der LSt der Sonstigen Bezüge (die ja nur eine Kann-Bestimmung ist), das kannst du dir im Buch ab S. 476 anschauen.

    Hoffe, dass alle (Un)klarheiten beseitigt sind.

    LG Roland

    #66391
    Anonymous
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    Hallo Bibi!

    Ich habe mich auch schon öfters damit beschäftigt und für mich folgendes herausgefunden:

    Es können bereits erhaltene Sonderzahlungen, für die das Jahressechstel berechnet wurde, im NACHHINEIN nicht aufgerollt werden.

    ZB:
    März kleine Prämie: J/6
    Juni Urlaubszuschuß: im J/6
    Okt. Weihnachtsrem.: ein Teil über dem J/6
    DN macht im Nov. und Dez. reichlich ÜST
    erhält nochmals Prämie:
    Dann kann es uU sein, dass wieder ein Teil dieser Prämie ins J/6 fällt:

    Das J/6 für die Weihnachtsremunaration darf nicht neu berechnet werden das J/6 für die Prämie sehr wohl.

    LG Elisabeth

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