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22. März 2008 um 12:13 Uhr
#69107
Martin
Teilnehmer
Hallo baumi!
Die Arbeitszeit wird nur anders (wie bei Gleitzeit) verlagert. Deshalb keine Zuschläge.
Außer in der Dienstzeitregelung bzw. Kollektivvertrag ist dies anders geregelt
und ein verpflichtender Zuschlag muß ab der 8. Stunde gezahlt werden.