Re:Re: höhere Tagesleistung bei Elternteilzeit

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#69107
Martin
Teilnehmer

Hallo baumi!

Die Arbeitszeit wird nur anders (wie bei Gleitzeit) verlagert. Deshalb keine Zuschläge.
Außer in der Dienstzeitregelung bzw. Kollektivvertrag ist dies anders geregelt
und ein verpflichtender Zuschlag muß ab der 8. Stunde gezahlt werden.