Re:Re: Heiratsbehilfe

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#70862
Roland
Teilnehmer

Servus Ingrid!

Ja, eine Heiratsbeihilfe wird steuerlich als Sonstiger Bezug gem. § 67 Abs. 1+2 behandelt.

Uneingeschränkt kann man sicher nicht sv-frei auszahlen, leider habe ich dazu auch keine Info.
Wichtig ist hier auch, nicht einzelne AN zu „bevorzugen“, also für alle die gleiche Beihilfe.

LG