Re:Re: geringfügige beschäftigung in karenz, auswirkung abf.alt

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#69772
SchwarzSab
Mitglied

hallo,

ich weiß nicht ob das noch aktuell ist??

Ich sehe das so:
1. Dienstverhältnis Abfertigung alt wurde ja eine Karenzvereinbarung § 15 MSchG bis max. zum 2. Geburtstag des Kindes abgeschlossen

2. daneben wird ein geringfügiges Dienstverhältnis eingegangen – unterliegt der Abfertigung neu; um sicher zu gehen kann man ja eine Befristung mit hineinnehmen, dass wenn das Dienstverhältnis nicht vorzeitig von einer der beiden Seiten gekündigt wird das Dienstverhältnis spätestens mit Ende der Karenz somit zu ………. durch Zeitablauf endet

3. bezüglich der Teilzeitbeschäftigung nach der Karenz, hat eure Dienstnehmerin Anspruch auf Elternteilzeit? (In Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern

– Wenn die Dienstnehmerin keinen Anspruch auf Elternteilzeit in eurem Betrieb hat, müsste Sie einen Karenzaustritt machen und bewahrt sich den Anspruch auf die halbe Abfertigung max. 3 Monatsentgelte; Bemessungsgrundlage Vollzeitverdienst

– Wenn die Dienstnehmerin Anspruch auf Elternteilzeit hat, müsstet Ihr euch auf Arbeitszeit usw. alles einigen und das alte Dienstverhältnis geht nach der Karenz – eben mit weniger Stunden weiter. Sollte während der Elternteilzeitbeschäftigung das Dienstverhältnis aufgelöst werden habe ich nur § 23 Abs. 8 AngG und § 23 Abs. 4a AngG zur Berechnung der Abfertigung gefunden.

lg sabine