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23. Januar 2014 um 8:56 Uhr
#73765
Roland
Teilnehmer
Hallo Dani,
in diesem Fall zieht nur die monatliche Geringfügigkeitsgrenze.
Aber in Rumpfmonaten (bei dir der Jänner) muss das Entgelt hochgerechnet werden auf einen ganzen Monat.
Also: 14 Std. x 8,74 = 122,36 Euro –> die müssen jetzt hochgerechnet werden.
Da ich keine Arbeitszeitverteilung weiß (da würde nämlich diese Hochrechnung womöglich „anders“ aussehen), kann ich jetzt nur die „wahrscheinlichste“ Lösung anbieten:
122,36: 7 x 30 = 524,40 Euro –> Vollversicherung!
Aus diesen Berechnungen könntest du auch ableiten, wie viel max. die DN verdienen darf.
LG