Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Freier Dienstnehmer – unbezahlter Urlaub › Re:Re: Freier Dienstnehmer – unbezahlter Urlaub
Denkbar sind durchaus beide genannten Abmeldegründe. Der Abmeldegrund „länger als einen Monat währender unbezahlter Urlaub“ ist allerdings der speziellere und daher zu bevorzugen (dies meines Erachtens auch bei einem freien Dienstnehmer, denn ein unbezahlter Urlaub kann ja bei einem freien DN gleichermaßen wie bei einem echten DN vereinbart werden).
In diesem Sinne weisen auch die Gebietskrankenkassen beim Abmeldegrund 29 „SV-Ende – Beschäftigung aufrecht“ darauf hin, dass dieser nur dann zu wählen ist, wenn keiner der Abmeldegründe 1 bis 27 zutrifft. Siehe zB den Newsletter der NÖGKK: http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/content/contentWindow?action=2&viewmode=content&contentid=10007.680240
Rainer Kraft
http://www.arbeitsrecht-kraft.at
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