Freier Dienstnehmer – unbezahlter Urlaub

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  • #65807
    Gerhard44
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ein freier Dienstnehmer, der bei mir beschäftigt ist, möchte von Oktober 2014 bis Jänner 2015 Urlaub gegen Entfall der Bezüge machen. Für die Abmeldung bei der WGKK sind folgende Möglichkeiten vorgesehen:
    – länger als 1 Monat währender unbezahlter Urlaub
    – SV-Ende – Beschäftigung aufrecht.

    Welcher Abmeldegrund ist in diesem Fall richtig?
    Vielen Dank!

    #73887
    rkraft
    Teilnehmer

    Denkbar sind durchaus beide genannten Abmeldegründe. Der Abmeldegrund „länger als einen Monat währender unbezahlter Urlaub“ ist allerdings der speziellere und daher zu bevorzugen (dies meines Erachtens auch bei einem freien Dienstnehmer, denn ein unbezahlter Urlaub kann ja bei einem freien DN gleichermaßen wie bei einem echten DN vereinbart werden).

    In diesem Sinne weisen auch die Gebietskrankenkassen beim Abmeldegrund 29 „SV-Ende – Beschäftigung aufrecht“ darauf hin, dass dieser nur dann zu wählen ist, wenn keiner der Abmeldegründe 1 bis 27 zutrifft. Siehe zB den Newsletter der NÖGKK: http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/content/contentWindow?action=2&viewmode=content&contentid=10007.680240

    Rainer Kraft
    http://www.arbeitsrecht-kraft.at
    http://www.facebook.com/magrainerkraft

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