Re:Re: Freie Dienstnehmer

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#73693
Roland
Teilnehmer

Kleine Ergänzung zu MAKO’s Antwort:

Der freie DN hat die Einnahmen in seiner ESt-Erklärung zu erfassen, darf dafür aber Betriebsausgaben in selber Höhe wieder abziehen –> Nullsummenspiel im Endeffekt.

ReMatBrw: Beachte bitte, dass Reisekostenersätze an freie DN (nach § 4 Abs. 4 ASVG) DB-, DZ- und komm.steuerpflichtig sind.

LG