Re:Re: fr. DN: BV-Beitrag Lohnnebenkostenpflichtig?

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#71237
Martin
Teilnehmer

Hallo Roland!

Ich werde die BV (MV) Beiträge Lohnnebenkostenfrei lassen.
Nur: Z.B. LSt RL 668 spricht nur von LNK Freiheit für Pflichtbeiträge zur SOZIALVERSICHERUNG.

LSt RL, Rzl 668:
Vom Arbeitgeber übernommene Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung sind Arbeitslohn, beim Arbeitnehmer allerdings Werbungskosten. Arbeitgeberbeiträge stellen für den Arbeitnehmer ebenso wie andere den Arbeitgeber treffende Lohnnebenkosten (zB Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer) keinen Arbeitslohn dar.

Und da haben wir wieder den Widerspruch. 😉 wenn wir die BV Beiträge nicht als SV-Beiträge sondern als Entgelt sehen.
Die Abfertigung (alt) bei Auszahlung, wird in eine laufende ( Abf.-NEU – mit Zahlungsumweg über die BV-Kasse) Zahlung umgewandelt. Ich denke an „Sachbezug BV-Beiträge“. Und da könnten wir noch eine Vielfalt an Steuermöglichkeiten andenken.

Ich glaube wir sollten diesen Beitrag vom Forum löschen um den Finanzminister auf andere Gedanken kommen zu lassen. :))

Schönes Wochenende!